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Session Umstrittener Fluglärmvertrag auf dem Tisch

Der Nationalrat hat mit einem weiteren verkehrspolitischen Traktandum begonnen. Dabei geht es um das Abkommen zum Fluglärmstreit mit Deutschland. Vorerst hat der Nationalrat über zwei Minderheitsanträge zu befinden, die eine Sistierung oder gar Rückweisung des Vertrages verlangen.

In der Eintretensdebatte wurden die Standpunkte klar. Wärend die Linke und die Grünen den Vertrag ablehnen, befürworten ihn die Ratsmitte. Die Debatte wurde unterbrochen, bevor sich die SVP dazu äussern konnte. Sie wird am Donnerstag fortgesetzt.

«Akzeptabler Kompromiss»

Der Bundesrat hatte seine zustimmende Botschaft zum Fluglärmvertrag bereits im Dezember letzten Jahres in die Vernehmlassung geschickt. Er sah keinen Grund dafür, den Staatsvertrag länger in der Schublade zu lassen.

Noch nicht entschieden hat der Bundesrat allerdings, wie der Betrieb am Flughafen Zürich künftig aussehen soll. Dies sistierte die Landesregierung vorerst, nachdem Widerstand aus Deutschland zu erwarten ist.

Der Staatsvertrag

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Die Schweiz garantiert Deutschland unter anderem längere anflugfreie Zeiten. Die Anflüge über Schweizer Boden sollen bereits drei Stunden früher um 18 Uhr beginnen. Im Gegenzug verzichtet Deutschland auf eine zahlenmässige Begrenzung. Ausserhalb der Sperrzeiten kann sich Kloten somit nach dem Verkehrsaufkommen richten.

Der Bundesrat erachtet den Staatsvertrag als «akzeptablen Kompromiss». Berlin und Bern erhielten so Rechtssicherheit und die südbadische Bevölkerung werde deutlich entlastet. Zudem könne sich der Flughafen Zürich-Kloten moderat weiterentwickeln.

Keine Region will zusätzlichen Lärm

Die Lärmverteilung unter den Kantonen um den Flughafen herum gibt bei den Parlamentariern indes mindestens so viel zu reden wie die Lösung des Streits mit Deutschland. Der Ständerat hatte als Erstrat in der Frühlingssession mit Zähneknirschen dem Vertrag zugestimmt.

Die innerschweizerische Lärmverteilung ist die Kröte, welche die Parlamentarier zu schlucken haben. Zusatzlärm wolle nämlich niemand, wie es bereits im Ständerat hiess.

Ferner verlangten Ständeratsvertreter aus der Ostschweiz und dem Aargau, dass der Lärm gerecht auf alle betroffenen Gebiete verteilt werde. Dies werde aber später verhandelt, hiess es in der kleinen Kammer.

Kritik am eigentlichen Staatsvertrag besteht aber auch. So wurde im Ständerat das Abkommen bereits als «Knebelvertrag» abgekanzelt. Damit der Staatsvertrag in Kraft treten kann, müssen ihn die Parlamente beider Länder ratifizieren. In der Schweiz untersteht er dem fakultativen Referendum.

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