Raumplanungsministerin Doris Leuthard zeigte sich erleichtert, dass der Nationalrat die Dringlichkeit zum Zweitwohnungsgesetz fallen liess. Dies hätte lediglich zu mehr Rechtsunsicherheit geführt, sagte sie.
Mit dem Kompromiss, den die SVP und FDP mit der Initiantin Vera Weber am Montagabend geschlossen hatte, erübrigt sich die Dringlichkeit ohnehin.
Weber hatte sich dazu entschlossen, das Referendum nicht zu ergreifen. So könnte der Bundesrat das Gesetz nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen nun zügig in Kraft setzen.
47 Enthaltungen
Es könne aber dennoch zu Verzögerungen kommen. Es sei nämlich wegen der vielen Differenzen fraglich, ob der Ständerat die Vorlage wie geplant in der laufenden Session behandeln könne, so Leuthard.
In der Gesamtabstimmung wurde das Zweitwohnungsgesetz mit 143 zu sechs Stimmen angenommen. 47 Nationalräte enthielten sich der Stimme – eine Mehrheit der Grünen und der CVP sowie Teile der BDP.
Nun hängt es vom Ständerat ab, ob der Kompromiss mit den Initianten Bestand hat.
Die wichtigsten Beschlüsse des Nationalrats:
- Es wird am Grundsatz festgehalten, dass Erstwohnungen frei in Zweitwohnungen umgewandelt werden dürfen.
- Zweitwohnungen in bestehenden Gebäuden können um 30 Prozent der Fläche erweitert werden. Von einer Beschränkung auf 30 Quadratmeter wurde abgesehen. Die Verfassung schränkt jedoch den Bau von Zweitwohnungen in Gemeinden mit mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen auch flächenmässig ein.
- Es gibt keine Ausnahme für zur Vermietung ausgeschriebene Wohnungen: Ein Inserat im Internet reicht nicht, um eine Baubewilligung für eine Zweitwohnung zu erhalten.
- Nicht alle erhaltenswerten Gebäude dürfen zu Zweitwohnungen umgenutzt werden, sondern nur geschützte oder ortsbildprägende.
- Nicht mehr rentable Hotels dürfen nur zu 50 Prozent zu Zweitwohnungen umgebaut werden. Hierbei ist jedoch erstens nicht klar, was ein existenziell bedrohter Hotelier mit der anderen Hälfte des Gebäudes tun soll. Zweitens sei es gemäss Bundesrätin Leuthard unlogisch, dass bestehende Bausubstanz nur eingeschränkt umgenutzt werden kann, während Hotels zur Quersubventionierung neue Zweitwohnungen im grossen Stil bauen dürfen.
- Touristisch bewirtschaftete Wohnungen gelten nicht als Zweit- sondern als Erstwohnungen. Das umfasst aber nur noch Einliegerwohnungen und Zweitwohnungen mit hotelähnlichem Betriebskonzept.
- Rückwirkungsklauseln bleiben bestehen: Eine neue Zweitwohnung darf gebaut werden, falls bereits vor der Einreichung der Initiative im Dezember 2007 konkrete Abklärungen für ein Bauvorhaben getroffen wurden. Auch sollen Zweitwohnungen ohne Einschränkungen gebaut werden dürfen, wenn das Baugesuch vor Ende 2013 eingereicht wurde.