Ursprünglich wollte die SVP, dass automatisch alle Ausländer ausgeschafft werden, die für bestimmte Delikte rechtskräftig verurteilt sind.
Diese Delikte sind:
- vorsätzliche Tötungsdelikte
- Vergewaltigung oder andere schwere Sexualdelikte
- Gewaltdelikte wie Raub
- Menschen- oder Drogenhandel
- Einbruchsdelikte
- missbräuchlicher Bezug der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe
Wer als Ausländer also wegen eines dieser Delikte verurteil wird, würde laut Initiativtext für 5 bis 15 Jahre des Landes verwiesen, im Wiederholungsfall für 20 Jahre. Dies soll für alle Ausländer gelten, auch für Secondos, die in der Schweiz aufgewachsen sind.
Der Nationalrat schloss sich dem in der ersten Beratung an: Der Richter muss den Landesverweis ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalls aussprechen, sofern dem Verurteilten im Heimatstaat nicht Verfolgung oder Folter drohen. Die Bürgerlichen nahmen damit in Kauf, rechtsstaatliche Prinzipien zu verletzen, das Prinzip der Verhältnismässigkeit.
Ständerat will verfassungkonform bleiben
Der Ständerat widersprach darauf dem Nationalrat. Er wollte, dass das Gericht bei Härtefällen auf eine Ausschaffung verzichten kann. Nämlich dann, wenn jemand in der Schweiz geboren und aufgewachsen ist. Voraussetzung der Anwendung der Klausel ist, dass das öffentliche Interesse an einer Ausschaffung nicht überwiegt.
Jetzt hat der Nationalrat die Vorlage nochmals beraten. Dessen Kommission schwenkte auf die Vorschläge des Ständerates ein. «Wir bleiben bei der automatischen Ausschaffung, aber mit Ausnahmen», sagte Kommissions-Mitglied Kurt Fluri (FDP/SO). Und Kommissionspräsidentin Cesla Amarelle (SP/VD) schätzte, dass rund 5 Prozent der Fälle unter die Härtefallklausel fallen würden. Der Nationalrat folgte nun der Kommission.
Streit um den Umfang der Delikte
Neben der Härtefallklausel gab es weitere Differenzen zwischen den beiden Räten. Die Richter sollen nach eigenem Ermessen auch bei weniger schweren Delikten eine Landesverweisung anordnen können – eine Bestimmung, die insbesondere auf Kriminaltouristen zielt. Auch hier stimmte der Nationalrat zu.
Und schliesslich waren sich National- und Ständerat auch nicht einig, welche Delikte zu einer automatischen Ausschaffung führen sollen. Der Nationalrat wollte in der ersten Beratung, dass auch ausländische Wiederholungstäter die Schweiz verlassen müssen, die nur ein Antragsdelikt begangen haben, so wie das die angedrohte Durchsetzungsinitiative der SVP verlangt. Antragsdelikte setzen eine Strafanzeige der betroffenen Person voraus, im Gegensatz zu Offizialdelikten, die der Staat von Amtes wegen verfolgen muss.
Der Ständerat dagegen hat den Deliktskatalog neben den in der Initiative explizit genannten Straftaten konsequent auf Verbrechen beschränkt. Es handelt sich um Delikte, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht sind. Das bedeutet aber nicht, dass Landesverweisungen nur ab einem bestimmten Strafmass ausgesprochen werden könnten. Auch hier folgte der Nationalrat dem Ständerat.
SVP droht mit Umsetzungsinitiative
Die SVP dürfte nach dem Entscheid des Nationalrates einen Grund mehr haben, die Durchsetzungsinitiative vors Volk zu bringen. Diese Initiative würde weit über die Ausschaffungsinitiative hinausgehen. Die SVP hatte sie lanciert, weil die Umsetzungsarbeiten ihrer Meinung nach nicht in die richtige Richtung und nicht rasch genug vorangehen.