- Die Schweiz soll sich an der ausgebauten Schengen-Datenbank SIS beteiligen, die Anwendungen aber einschränken. Das hat der Ständerat entschieden.
- Der Nationalrat hatte im Herbst die Vorlage abgelehnt.
Mit der Vorlage sollen neue EU-Verordnungen umgesetzt werden, die nach den Terroranschlägen der vergangenen Jahre in Europa erarbeitet worden sind. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit soll verbessert und die innere Sicherheit im Schengen-Raum erhöht werden. Als Schengen-Mitglied ist die Schweiz verpflichtet, diese Weiterentwicklung zu übernehmen.
Vorlage scheiterte im Nationalrat
Dafür wird die SIS-Datenbank ausgebaut, verschiedene Behörden bekommen erweiterten Zugang. Zudem soll ein automatisiertes System eingeführt werden, bei dem Risiken bei Personen von Nicht-EU-Staaten geprüft werden. Dadurch würden Sicherheitslücken geschlossen, sagte Kommissionssprecherin Andrea Gmür-Schönenberger (CVP/LU).
Im Nationalrat war die Vorlage in der Herbstsession am Widerstand von SVP, SP und Grünen gescheitert. Wenn die Vorlage abgelehnt würde, würde die Schweiz aus dem Schengen-Abkommen herausfallen, warnte Justizministerin Karin Keller-Sutter im Ständerat. Als Schengen-Staat ist die Schweiz zur Übernahme des neuen Rechts verpflichtet. Im Extremfall droht der Ausschluss aus dem Schengen/Dublin-Verbund. Keller-Sutter betonte: «Die vorliegende Weiterentwicklung des SIS hat keine Auswirkung auf die Anordnung der Landesverweisung.» Die Schweizer Behörden würden weiterhin Landesverweisungen im SIS ausschreiben können.
Änderungen im Ständerat
Der Ständerat hiess die Vorlage daraufhin ohne Gegenstimme gut, bei einer Enthaltung – allerdings mit drei von der Sicherheitspolitischen Kommission (SIK-S) beantragten Änderungen. Zunächst einmal soll die Richtlinie nicht auf die Anordnung und den Vollzug der Landesverweisung anwendbar sein. Zum zweiten beschloss der Ständerat Ausnahmen bei der Erfassung und Lieferung von biometrischen Daten.
Schliesslich hat der Ständerat auch Bestimmungen zu verschiedenen Verbesserung in die Vorlage aufgenommen. Namentlich jene der Aufsichtsfunktion des Eidgenössischen Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb), der Datensicherheit sowie der Zusammenarbeit mit den kantonalen und den europäischen Stellen. Die Datensicherheit war gemäss Kommissionssprecherin Gmür-Schönenberger ein Anliegen des Nationalrats.
Dieser wird sich nun noch einmal mit der Vorlage beschäftigen. Lehnt die grosse Kammer sie erneut ab, ist das Geschäft vom Tisch.