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Ständeräte uneinig Parlament tut sich schwer beim Umgang mit Whistleblowern

  • Der Ständerat hat am Montag eine Vorlage des Bundesrats gutgeheissen.
  • Darin soll geregelt werden, wie Whistleblower vorgehen müssen, damit sie sich nicht strafbar machen.
  • Ein Kündigungsschutz für Whistleblower ist nicht vorgesehen.
  • Die Ratslinke kritisiert die Vorlage stark.

Der Ständerat hiess die Vorlage mit 26 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Nun ist wieder der Nationalrat am Zug, der sich gegen eine Regelung für das Melden von Missständen ausgesprochen hatte. Lehnt er die Vorlage ein zweites Mal ab, ist sie vom Tisch.

Vorschlag des Bundesrats

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Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats müsste der Arbeitnehmer den Missstand zunächst intern melden. Wenn der Arbeitgeber auf eine Meldung nicht reagiert oder wenn dem Arbeitnehmer gekündigt wurde, dürfte sich dieser an die Behörden wenden. Der Gang an die Öffentlichkeit wäre erst als letztes Mittel erlaubt.

Heute fehlt eine explizite Regelung zum Whistleblowing. Es ist an den Gerichten, zu entscheiden, ob ein Whistleblower die Treuepflicht gegenüber seinem Arbeitgeber verletzt hat oder nicht. Dabei müssen sie eine Güterabwägung vornehmen.

Faktisch verbiete der Status quo das Whistleblowing, sagte Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH). Das führe zu absurden Situationen. So hätten die beiden Frauen, die Missstände im Zürcher Sozialdepartement aufdeckten, den «Prix Courage» erhalten – und seien gleichzeitig wegen Amtsgeheimnisverletzung verurteilt worden. «Das kann nicht sein», sagte Jositsch.

Die Mehrheit der Kommission sei der Ansicht, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung besser sei als die heutige Situation. Eine Kaskadenlösung möge kompliziert sein, doch brauche es eine solche, sagte Jositsch, sonst wären die Arbeitgeber nicht dabei. Beat Rieder (CVP/VS) fragte, was an der vorgeschlagenen Regelung kompliziert sein solle.

«Regelung verschlechtert Situation»

Gegen eine solche Regelung stellte sich Paul Rechsteiner (SP/SG). Er sprach von einem «verkorksten Geschäft». Ursprünglich sei ein wirksamer Kündigungsschutz für Whistleblower das Ziel gewesen, sagte Rechsteiner. Davon sei nichts übrig geblieben. Vielmehr würde die neue Regelung die Situation der Betroffenen noch verschlechtern.

Heute könnten sich die Arbeitnehmenden nämlich beispielsweise bei Lohndumping an ihre Gewerkschaften wenden. Das würde mit der Kaskadenlösung ausgeschlossen. Die Betroffenen müssten sich zunächst an den Arbeitgeber wenden – den Urheber der Missstände. Ohne Kündigungsschutz, der diesen Namen verdiene, hänge jede Vorlage zum Whistleblowing in der Luft, kritisierte Rechsteiner.

Kein Kündigungsschutz

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Ein Kündigungsschutz ist nicht vorgesehen. Würde ein Whistleblower, der korrekt vorgegangen ist, entlassen, wäre dies zwar eine missbräuchliche Kündigung. Der Arbeitnehmer hätte aber wie heute in einem solchen Fall lediglich Anspruch auf sechs Monatslöhne. Der Bundesrat wollte den Anspruch für Whistleblower zunächst auf zwölf Monate erhöhen, war damit aber schon in der Vernehmlassung aufgelaufen.

Rechsteiner beantragte, im Gesetz zu verankern, dass eine missbräuchliche Kündigung wegen Whistleblowing nichtig ist. Der Rat lehnte einen solchen Kündigungsschutz aber mit 29 zu 11 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. Auch ein Antrag Rechsteiners für eine Änderung am Kaskadensystem scheiterte.

Liberaler Ansatz des Bundesrates

Der Ständerat hiess die Vorlage des Bundesrates unverändert gut. Justizministerin Karin Keller-Sutter stellte in der Eintretensdebatte fest, die vorgeschlagene Lösung verfolge einen liberalen Ansatz. Eine einfachere Lösung zu finden, sei kaum möglich. Mit der Vorlage werde die heutige Rechtsunsicherheit behoben. Auch werde den internationalen Vorgaben Rechnung getragen, namentlich jenen der OECD.

Zum Kündigungsschutz sagte Keller-Sutter, den Sozialpartnern sei es nicht gelungen, eine Lösung zu finden. Alles sei ausgeleuchtet und diskutiert worden. «Eine bessere Vorlage können wir Ihnen nicht vorlegen.»

Es handelt sich bereits um den zweiten Versuch, eine Whistleblower-Regelung zu erlassen. Einen ersten Entwurf hatte das Parlament 2015 als zu kompliziert befunden und an den Bundesrat zurückgewiesen.

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