Der 42-jährige Claude D. wird lebenslänglich verwahrt. Die Rückfallgefahr sei zu gross, so die Begründung.
Damit ist das Waadtländer Appellationsgericht Staatsanwalt Eric Cottier gefolgt. Dieser hatte die ordentliche Verwahrung gefordert.
Die Verteidigerin, Véronique Fontana, plädierte für eine stationäre therapeutische Massnahme.
Das Kantonsgericht hatte einzig die Frage der lebenslänglichen Verwahrung nochmals neu entscheiden, die lebenslängliche Freiheitsstrafe ist dagegen definitiv.
Der Mörder von Marie ist laut früheren psychiatrischen Gutachten ein gefährlicher Wiederholungstäter. Der Mann aus dem Kanton Freiburg war bereits im Jahr 2000 im Alter von 22 Jahren zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er 1998 seine damalige Ex-Freundin vergewaltigt und erschossen hatte.
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