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Via Sicura auf dem Prüfstand Lichtpflicht im Verkehr bleibt – Raserstrafnorm auf der Kippe

Via Sicura heisst der Massnahmenplan, der die Schweizer Strassen seit Anfang 2013 sicherer machen soll. Und das tut er auch. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht des Bundesrats. Bei Rasern sollen Richter in Zukunft aber weniger streng sein.

Am Anfang stand die «Vision Zero», die Utopie, dass niemand mehr auf Schweizer Strassen sterben muss. Das war um die Jahrtausendwende.

Moritz Leuenberger, der damalige Verkehrsminister, liess mit dieser Vision im Hinterkopf ein Massnahmenpaket schnüren, von der «Black Box» im Auto, über die Lichtpflicht am Tag, bis zum Verschrotten des Sportwagens vor den Augen des Rasers.

Viele Massnahmen scheiterten jedoch am politischen Widerstand. Aber Leuenberger glaubte 2010 noch an «Via Sicura»: «Ich erhoffe mir durch diese Vorlage eine Reduktion von 15 bis 20 Prozent von Toten und Schwerverletzten. Es gehört sich nicht, das kleinzureden.»

Wirklich umgesetzt wurden seit 2012 von den ursprünglich 60 geprüften Massnahmen nur 17. Leuenbergers Hoffnungen scheinen trotzdem erfüllt worden zu sein. Das legt zumindest ein oberflächlicher Blick auf die Statistik nahe. Die Zahl der Verkehrstoten ist seit der Umsetzung von «Via Sicura» weiter deutlich gesunken.

Tagsüber eingeschaltetes Licht von Vorteil

2012 starben 339 Menschen auf Schweizer Strassen, 2016 waren es noch 216. Kann man diesen Rückgang wirklich direkt mit den neuen Vorschriften in Verbindungen bringen? «Zum Teil», sagt Thomas Rohrbach, Mediensprecher beim Bundesamt für Strassen (Astra). Wenn man die Unfallzahlen genauer anschaue, «kann man diesen Rückschluss bereits ziehen, auch wenn die ersten ‹Via Sicura›-Massnahmen erst wenige Jahre in Kraft sind».

Bei der Analyse durch das Astra hat sich eine neue Regel als besonders wirksam erwiesen: Das Fahren mit Licht, auch am Tag. «Wenn man das statistisch verifiziert, dann sieht man, dass diese Massnahme 2014 und 2015 je 50 schwer Verunfallte vermieden hat. Das ist doch eine Massnahme, die sehr gute Resultate zeigt.»

Wobmann: «Richter brauchen Ermessensspielraum»

Am meisten zu reden gegeben hatten die neuen Bestimmungen gegen Raser. Als Raser gilt seit «Via Sicura», wer auf der Autobahn mehr als 200 Kilometer pro Stunde fährt oder 100 statt 50 innerorts. Ihnen muss ein Richter heute zwingend eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr aussprechen und ihnen den Fahrausweis einziehen – für mindestens zwei Jahre.

Von diesen Mindeststrafen will der Bundesrat jetzt abrücken, das gebe mehr Spielraum für die Richter. Damit kommt der Bundesrat einer Forderung bürgerlicher Politiker wie etwa SVP-Nationalrat Walter Wobmann nach: «Überall hat der Richter Ermessensspielraum, nur nicht beim Verkehrsdelikten, darum braucht es dort auch die entsprechende Korrektur.»

Tempoexzesse werden nicht mehr toleriert

Auch der Touring Club Schweiz (TCS) ist zufrieden, dass der Bundesrat den Richtern hier wieder mehr Entscheidungsfreiheit geben will. Auf der anderen Seite bedauert das die Vereinigung für die Opfer des Strassenverkehrs (Road Cross). Es sei kein gutes Signal an die Raser, sagt Mediensprecher Stefan Krähenbühl. Er glaubt aber nicht, dass ohne zwingende Mindeststrafe die Raser automatisch wieder sanfter angepackt würden. Dafür habe die ganze Raser-Debatte zu viel bewirkt.

«Wir sind heute in der Situation, dass eine Tempoüberschreitung in diesem Bereich nicht mehr als Kavaliersdelikt angeschaut wird, weder von der Bevölkerung, noch von der Justiz», ist Krähenbühl überzeugt.

Ob die Mindeststrafe für Raser wirklich abgeschafft wird, wie das der Bundesrat jetzt vorschlägt, und wie lange Raser den Fahrausweis künftig mindestens abgeben müssen, wird das Parlament entscheiden müssen.

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