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Wirbel um Krebsmedikamente Die Spitalapotheker sind gefordert

Spitäler dürfen in der Schweiz nicht zugelassene Medikamente notfalls im Ausland beziehen. Doch dafür gelten strenge Vorgaben.

Eine Walliser Firma hatte die Ablaufdaten von Krebsmedikamenten gefälscht, wie die «Sonntagszeitung» am Wochenende publik machte. Die Verantwortlichen standen bereits vor Gericht und mussten Bussen bezahlen.

Nun schreibt der «Tages Anzeiger» ausserdem, dass die Firma zwar in der Schweiz zugelassen sei, das besagte Krebsmedikament hingegen nicht. Dies legt die Vermutung nahe, dass es für die Spitalapotheker nicht immer einfach zu wissen ist, welche Medikamente überhaupt zugelassen sind.

Denn es sind die Spitalapotheker, die überprüfen müssen, ob die Vertreiberfirma in der Schweiz überhaupt zugelassen ist und ob das Medikament selber ebenfalls über eine Zulassung verfügt.

Eine nicht ganz einfache Aufgabe

«Im Einzelfall ist das recht komplex», sagt Spitalapotheker Enea Martinelli. Er ist im Verein der Schweizerischen Amts-und Spitalapotheker zuständig für den Bereich Politik.

Ein Spitalapotheker kaufe regelmässig etwa 1000 Präparate ein, weiss Martinelli. Da sei es nicht einfach festzustellen, wenn bei einem Medikament die Rahmenbedingung ändere. Er vermutet, dass es anderen Spitälern beim besagten Krebsmedikament Thiotepa ebenfalls so ergangen ist. Denn das preiswerte Medikament ist nach einer Firmenübernahme in der Schweiz verschwunden. «Es wurde auslizenziert und war nicht mehr verfügbar», so Martinelli.

Allerdings habe es noch eine einzige Quelle gegeben, bei der die Spitäler das Medikament doch noch bestellen konnten. Doch im Einzelfall sei wohl nicht geprüft worden, ob dieser Vertreiber überhaupt berechtigt war, die Arznei in die Schweiz zu liefern.

Ein Mann in blauem Kittel steht zwischen Regalen mit Medikamentenpackungen, ein blauer Plastikbehälter steht neben ihm auf einem Rollgestell.
Legende: Apotheke des Inselspitals Bern. Bis zu 1000 oder mehr Arzneimittel werden hier gelagert, bestellt und ausgegeben. Keystone

Medikamente im Ausland bestellen

Grundsätzlich seien immer öfter gewisse Medikamente in der Schweiz nicht mehr verfügbar, weil sie für die Firmen nicht rentabel seien und diese zu wenig daran verdienten, so Martinelli. Deshalb sei das Gesetz angepasst worden. Es erlaubt den Spitälern jetzt, Medikamente, die für die Therapien wichtig seien, allenfalls im Ausland einzukaufen.

Das Gesetz schreibt für solche Fälle aber gewisse Bedingungen vor:

  1. Das Medikament muss in einem Land zugelassen sein, das von Swissmedic aufgelistet ist.
  2. Die Indikation muss für den Einzelfall gegeben sein.
  3. Die Arznei muss eine Zulassung für die betreffende Indikation haben.

«Unter diesen Umständen darf man das Präparat von einer lizenzierten Firma importieren», sagt Spitalapotheker Martinelli. Dafür brauche es keine weitere Spezialgenehmigung von Swissmedic.

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