Die Debatte ist nicht neu: Gewerkschaften kämpfen schon länger darum, dass in den Spitälern die Zeit fürs Umziehen als Arbeitszeit vergütet wird. Die Spitäler wehren sich, der Fall wird wohl vor Gericht entschieden.
Eine Regel für alle
Im Stadtzürcher Personalrecht fehlt bis jetzt eine klare Regelung, wer Anspruch auf Vergütung der Umkleidezeit hat. Das wolle man ändern, bestätigt eine Sprecherin des Finanzdepartements einen entsprechenden Bericht im «Tages-Anzeiger»: «Das Ziel ist eine einheitliche Regelung für alle, die bei der Stadt Zürich arbeiten.» Davon betroffen sind also nicht nur Krankenpfleger und Ärztinnen, sondern alle Berufsgruppen, die zwingend eine Uniform tragen müssen wie Polizisten, Busfahrerinnen oder Kanalreiniger vom ERZ.
Die Gewerkschaft VPOD reagiert erfreut: «Es betrifft ja nicht nur das Gesundheitswesen, das berücksichtigt werden muss. Wir sind deshalb froh um eine gesamtstädtische Lösung», sagt Gewerkschaftssekretärin Fiora Pedrina. Wie schnell die Stadt Zürich die einheitlichen Regeln einführt, ist noch nicht klar. Diese müssen auch noch vom städtischen Parlament gut geheissen werden.