- Das Bombenattentat auf eine Swissair-Maschine 1970 bleibt weiter ungeklärt.
- Das Strafverfahren sei verjährt und könne nicht wieder aufgenommen werden, teilt die Bundesanwaltschaft mit.
- Eine Privatperson hatte darum ersucht, den Fall nochmals aufzurollen.
Es ist der bislang grösste Terroranschlag in der Geschichte der Schweiz – das Bombenattentat auf eine Swissair-Maschine am 21. Februar 1970. Das Flugzeug vom Typ Convair CV-990 Coronado stürzte in den Wald beim aargauischen Würenlingen. Alle 47 Insassen kamen ums Leben.
Die Ermittlungen ergaben, dass die Volksfront für die Befreiung Palästinas hinter dem Attentat stand. Eigentlich hatten die Täter eine El-Al-Maschine treffen wollen. Doch die verhängisvolle Sprengladung wurde aufgrund einer Flugplanänderung von der Swissair transportiert.
Zwei mutmassliche Haupttäter, Palästinenser, wurden international zur Fahndung ausgeschrieben. 1985 wurde die Fahndung eingestellt, 1995 wieder aufgenommen und 2000 wurde das Ermittlungsverfahren definitiv eingestellt.
Vor zwei Jahren tauchte dann ein Dokument der US-Bundespolizei FBI auf. Dieses erwähnte – unter Berufung auf unbekannte Quellen – eine mögliche Tatbeiligung zweier unbekannter Westdeutscher.
Die Prüfung des Dokuments habe nun ergeben, dass dieses nicht reiche, um das Strafverfahren wieder aufzunehmen oder ein neues Strafverfahren zu eröffnen. Überdies sei das Verfahren verjährt.