Als Hauptgrund für seinen zweijährigen Aufenthalt in Basel gab der indische Geistliche an, einen Deutschkurs besuchen zu wollen. Diesen Antrag lehnte das Migrationsamt ab. Auch ein Rekurs gegen diesen Entscheid wurde abgewiesen, wie die «Basler Zeitung» berichtete.
«Die Argumentation lautete, dass der eigentliche Grund für den Aufenthalt nicht das Erlernen der Sprache sei, sondern die christliche Seelsorge», sagt Stefan Suter, der Anwalt des Priesters. Eine Begründung, die er nicht gelten lassen will: «In erster Linie kommt mein Mandant, um einen Deutschkurs zu absolvieren. Erst in zweiter Linie ist er Seelsorger. Er tut dies hier in seiner Freizeit.» Andere Sprachstudenten dürften in ihrer Freizeit auch tun und lassen, was sie wollten, sagt Suter. Warum christliche Seelsorge keine Freizeitaktivität sein soll, könne er nicht verstehen.
Politische Vorstösse
Das sieht auch Annemarie Pfeifer so. Sie ist EVP-Grossrätin und hat aufgrund des ablehnenden Entscheids einen Vorstoss eingereicht. «Ich frage mich einfach, wie es möglich ist, dass zum Beispiel Imame mit einem salafistischen Hintergrund relativ problemlos hier sein können, aber bei einem christlichen Geistlichen ist man überstreng.»
Das zuständige Justiz- und Sicherheitsdepartement will sich zum Fall momentan nicht äussern, da der Entscheid ans Appellationsgericht weitergezogen wurde und noch politische Vorstösse hängig seien.