Darum geht es: Ein ausländischer Tourist war 2016 während seines Aufenthalts in Engelberg (OW) schwer erkrankt. Er wurde ins Kantonsspial Nidwalden eingewiesen. Dort lag er längere Zeit auf der Intensivpflegestation, bevor er wieder in sein Heimatland zurücktransportiert werden konnte. Die Einwohnergemeinde Engelberg muss nun Behandlungskosten von 348'900 Franken übernehmen, wie die Zeitung «Zentralschweiz am Sonntag» berichtet.
Das Problem: Nach Überprüfung sämtlicher Finanzierungsmöglichkeiten blieben dem Spital ungedeckte Restkosten in der Höhe von 388'900 Franken. Der Spitalrat des Kantonsspitals Nidwalden kam der Gemeinde Engelberg entgegen und reduzierte die Kosten um 40'000 Franken. Die verbleibenden 348'900 Franken gehen jedoch zu Lasten der Einwohnergemeinde Engelberg.
Das sagt das Gesetz: Gemäss dem Sozialhilfegesetz des Kantons Obwalden sind die Gemeinden unterstützungspflichtig, wenn eine ausländische Person, die sich in der Schweiz aufhält, hier aber keinen Wohnsitz hat, sofortiger Hilfe bedarf. Diese Regelung basiert auf dem Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG) von 1977. Der Einwohnergemeinderat genehmigte bereits die entsprechende Kostengutsprache. Die Gemeindeverwaltung prüft nun aber, ob und wie sich solche Situationen künftig versichern lassen.
Ähnliche Fälle: In Engelberg ist ein Fall von einem solchen Ausmass erstmalig aufgetreten. Die Schwyzer Beggemeinde Alpthal erlebte jedoch 2013 Ähnliches. Damals erlitt auf dem Jakobsweg ein Pilger einen Schwächeanfall und stürzte unglücklich. Die Gemeinde blieb auf Behandlungskosten für den mittellosen EU-Bürger von 100'000 Franken sitzen. Ein weiterer Fall trug sich 2011 in Horw (LU) zu. Damals ging es um Spitalkosten für ein 14-jähriges Mädchen aus Kroatien ohne Versicherungsschutz. Dieses war nach einer Einbruchstour auf der Flucht von der Polizei verunfallt und danach querschnittgelähmt.