Der italienische Staat lässt zum Beispiel ein Schulhaus renovieren. Oder er schafft für ein Spital ein neues Diagnosegerät an. Dafür müsste der Staat Italien die privaten Lieferanten eigentlich innerhalb von 30 bis maximal 60 Tagen bezahlen.
Soweit die europäischen Vorschriften, soweit die Theorie. Die italienische Praxis aber ist eine andere. Mitunter verstreichen über 100 Tage, bis der Staat seine Rechnungen begleicht. Einerseits, weil der Staat selber knapp bei Kasse ist, andererseits wegen der grassierenden Bürokratie. Nicht so schlimm, könnte man meinen, am Schluss zahlt der Staat ja doch.
50 Milliarden Euro Schulden bei Privaten
Tatsächlich aber sind die Folgen gravierend. Mit rund 50 Milliarden Euro stand der Staat bei privaten Betrieben schon in der Kreide. Er löst damit eine Kettenreaktion aus, denn jene Firma, die zum Beispiel das Schulhaus renoviert hat und nun darauf wartet, dass der Staat dafür zahlt, hat ihrerseits ein Problem. Sie muss die Löhne oder das Baumaterial zahlen.
Das kann sie aber nur, wenn sie ein genug grosses Finanzpolster hat. Doch in der langen italienischen Wirtschaftskrise ist dieses Polster oft klein geworden. So schlittern viele Betriebe, weil der Staat nicht zahlt, selbst in den Verzug.
Negative Vorbildwirkung
Der Staat gibt somit ein denkbar schlechtes Vorbild ab. Manch einer fragt sich: «Wenn selbst die öffentliche Verwaltung ihre Rechnungen nicht fristgerecht begleicht, warum soll dann ich pünktlich zahlen?» Wer so denkt, und das tun viele, wird als Erstes seine offene Steuerrechnung irgendwo in einer Schublade ganz weit unten platzieren.
Um diese Kettenreaktion, die der ganzen Wirtschaft Italiens schadet, zu stoppen, hat der Gerichtshof der Europäischen Union heute ein Urteil gefällt. Er fordert Italien ultimativ dazu auf, die Zahlungsfristen von 30 und höchstens 60 Tagen unverzüglich einzuhalten.
Ansonsten könnte die EU Sanktionen verhängen. Mit grösster Wahrscheinlichkeit wäre das eine Busse. Da kann man sich natürlich fragen: Würde der italienische Staat diese tatsächlich fristgerecht nach 30 Tagen begleichen?
Sendebezug: Rendez-Vous, 28.1.2020