Einzelkunden dürfen zwar weiterhin zur Groupe Mutuel wechseln. Der Walliser Krankenversicherer darf bis Ende 2016 aber keine anderen Krankenkassen übernehmen. Auch eine Fusion mit einem anderen Anbieter ist nicht möglich.
Zudem müssen die im Krankenzusatzversicherungsgeschäft tätigen Gesellschaften der Gruppe der Finanzmarktaufsicht Finma bis im Februar 2016 sämtliche Tarife zur Prüfung vorlegen.Weiter drängt die Aufsichtsbehörde die Groupe Mutuel dazu, «unangemessene Abgangsentschädigungen zu verhindern».
Diese Massnahmen werden erlassen, nachdem die Finma bereits 2014 die Korrektur widerrechtlich erhobener Prämien angeordnet sowie personelle Wechsel im Verwaltungsrat bewirkt hatte. Das Verfahren zur Rechtsdurchsetzung sei nun abgeschlossen, so der Versicherer.
Aufsichtsrecht verletzt
Das Verfahren habe ergeben, dass die im Krankenzusatzversicherungsgeschäft tätigen Gesellschaften der Gruppe über eine ungenügende Corporate Governance verfügten und sich nicht an die aufsichtsrechtlich verbindlichen Geschäftspläne hielten. Damit verletzte Groupe Mutuel in schwerer Weise Aufsichtsrecht, wie die Finma festhält.
Konkret seien neben der Erhebung nicht genehmigter Prämien die einzelnen Gruppengesellschaften personell und organisatorisch so miteinander verbunden und geführt worden, dass «eine wirksame Kontrolle der Geschäftstätigkeit beeinträchtigt und ein sachgerechter Umgang mit Interessenkonflikten erschwert war».
Die Finma anerkennt hingegen, dass die neue Führung der Gruppe mit Sitz in Martinach (VS) verschiedene Korrekturmassnahmen eingeleitet und sich während des Verfahrens kooperativ verhalten habe.