- Der Taxi-Anbieter Uber stellt in Zürich den umstrittenen Service Uber Pop ab Donnerstagmittag ein.
- Damit fällt die billigste der drei Uber-Kategorien weg.
- In den Städten Lausanne und Basel bleibt Uber Pop weiterhin verfügbar.
Unter Uber Pop konnte jedermann Passagiere mitnehmen, ohne Taxilizenz. Die Fahrer müssen lediglich mindestens 21 Jahre alt sein und über ein gepflegtes Auto mit vier Türen verfügen. Eine Zulassung für den berufsmässigen Personentransport benötigen die Fahrer nicht.
Uber hatte sich auf den Standpunkt gestellt, mit den Tarifen von Uber-Pop sei kein wirtschaftlicher Erfolg erzielbar. Deshalb handle es sich nicht um berufsmässigen Transport. Die Pop-Fahrer dürfen eigentlich höchstens zweimal im Monat fahren. In der Schweiz gelten regelmässige Fahrten als berufsmässig und regelmässig sind Fahrten, wenn jemand innert 16 Tagen mindestens zweimal fährt.
Angebot nur noch in Lausanne und Basel
Offenbar haben sich aber viele Fahrer nicht daran gehalten und illegal Passagiere transportiert. Deshalb wurden viele von ihnen gebüsst. Bei Uber hiess es dagegen, das Unternehmen reagiere auf den Wunsch von Uber-Pop-Partnern, auf Uber X zu wechseln, um Geld verdienen zu können
Die Uber-Pop-Fahrer haben nun drei Monate Zeit, sich eine Taxilizenz zu besorgen. Dann können sie unter der Flagge Uber X fahren. Nicht erfreut dürften viele Uber-Nutzer sein: Mit Uber Pop streicht der Anbieter in Zürich sein günstigstes Angebot. In Lausanne und Basel bleibt der Dienst verfügbar.
Gewerkschaft zeigt sich erfreut
Die Gewerkschaft Unia wertet die Einstellung von Uber Pop als Teilerfolg. Diese komme einem Eingeständnis gleich, dass Uber während Jahren systematisch den illegalen Personentransport ermöglicht und gefördert habe, schreibt die Gewerkschaft in einer Stellungnahme. Unverständlich sei, warum Uber sein gescheitertes und gesetzwidriges Modell in Basel und Lausanne weiterbetreiben wolle. |