Der US-Fastfood-Konzern McDonald's profitiert nach Ermittlungen der EU-Kommission von illegalen Steuervorteilen in Europa. Das Unternehmen habe in Luxemburg Absprachen treffen können, die es ihm ermöglichten, in dem Land trotz hoher Gewinne keine Körperschaftsteuer zu entrichten.
Allein im Jahr 2013 habe die Tochtergesellschaft McDonald's Europe Franchising in Luxemburg einen Überschuss in Höhe von mehr als 250 Millionen Euro ausgewiesen.
Steuerausfälle von einer Millliarde
Wegen der eindeutigen Ermittlungsergebnisse leiteten die EU-Wettbewerbshüter nun ein Prüfverfahren ein. Es könnte theoretisch damit enden, dass McDonald's die zu wenig gezahlten Steuern nachzahlen muss.
Gemäss im Februar veröffentlichten Gewerkschaftsinformationen sollen den EU-Staaten zwischen 2009 und 2013 Steuereinnahmen von mehr als einer Milliarde Euro entgangen sein.
Alle geltenden Gesetze eingehalten
In einer Stellungnahme betonte der Systemgastronomie-Konzern, man halte sich in Europa an alle geltenden Gesetze und Regeln und zahle Körperschaftssteuern in «beträchtlicher Höhe». Allein zwischen 2010 und 2014 seien in EU-Staaten mehr als 2,1 Milliarden Dollar bezahlt worden, was einem durchschnittlichen Steuersatz von rund 27 Prozent entspreche. «Wir sind zuversichtlich, dass die Untersuchung positiv endet», hiess es.
Betreiber bzw. Franchise-Nehmer von McDonald's-Restaurants in Europa und Russland bezahlen für die Nutzung der Marke McDonald's und für damit verbundene Dienstleistungen Lizenzgebühren. Die Burger-Kette dementierte darum auch nicht, dass auf die dafür in Luxemburg einlaufende Lizenzgebühren «praktisch keine Körperschaftsteuern» bezahlt wurden. Genau das ist der Vorwurf der EU-Kommission.
«Doppelte Nichtbesteuerung» verhindern
Die EU-Kommission vermutet konkret, dass die luxemburgischen Steuerbehörden von Steuerrechtsvorschriften und Bestimmungen eines bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Luxemburg und den USA abgewichen sind. Damit sei dem Fastfood-Unternehemn ein Vorteil verschafft worden. Hintergrund könnte gewesen sein, das Unternehmen an Luxemburg zu binden.
«Wenn McDonald's per Steuervorbescheid bestätigt wurde, dass das Unternehmen weder in Luxemburg noch in den USA Steuern auf seine europäischen Lizenzeinnahmen zahlen muss, müssen wir diesen Bescheid einer genauen beihilferechtlichen Prüfung unterziehen», erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Doppelbesteuerungsabkommen dürften nicht als Rechtfertigung für «doppelte Nichtbesteuerung» genutzt werden.