Arbeiten von 8 bis 12 und von 1 bis 5. Einstempeln am Morgen, ausstempeln für die Znünipause. Das war einmal. Heute sind die Arbeitszeiten in vielen Branchen flexibler geworden. Zum Teil haben Angestellte sogar nur noch Zielvorgaben, die sie bis zu einem bestimmten Termin erreichen müssen. Wann und wo sie wie lange arbeiten, das können sie selber einteilen.
Doch diese Freiheit habe ihren Preis: der Druck steige, mehr und länger zu arbeiten, kritisiert Jean-Christophe Schwaab vom Schweizer Bankpersonalverband: «Dies ist ein enormes Problem. In vielen Banken wird die Arbeitszeit überhaupt nicht erfasst», sagt Jean-Christophe Schwaab vom Bankpersonalverband. Es gebe zwar eine gesetzliche Regelung, die vorschreibe, dass die Arbeitszeiten zu erfassen seien, damit Überstunden am Abend oder Mehrarbeit am Wochenende auch tatsächlich erfasst und geltend gemacht werden könnten.
Hans-Peter Portmann vom Präsidium des Zürcher Bankenverbandes kontert: die Arbeitszeiten würden normalerweise erfasst und Überstunden kompensiert. «Es gibt eine Selbstkontrolle in den Instituten. Jeder schaut, ob er seine Arbeitszeiten einhalten kann.»
Im Interesse der Angestellten
Nicht nur in den Banken, sondern in der Wirtschaft allgemein sind in der Schweiz flexible Arbeitszeiten auf dem Vormarsch: Eine Studie des Staatssekretariat für Wirtschaft zeigt, dass sechs von zehn Angestellten in der Schweiz mittlerweile flexibel arbeiten. Dies sei grundsätzlich auch im Interesse der Angestellten, sagt Professor Ulrich Parkuhr von der Fachhochschule Nordwestschweiz, der die Untersuchung verfasst hat: wer seine Zeit selber einteilen könne, sei zufriedener als diejenigen, bei denen der Takt genau vorgegeben werde.
«Diese Flexibilität und das vertrauensvolle Arbeitsverhältnis wollen beide Seiten. Deswegen muss man vielleicht auch nicht immer jede Minute notieren». Jedoch profitiere meist der Arbeitgeber vom Modell. Perkals Studie hat in der Tat ergeben, dass Angestellte, die flexibel arbeiten und ihre Stunden nicht aufschreiben, häufiger länger arbeiten als vertraglich vereinbart.
Und dass sie oftmals auch dann arbeiten, wenn sie krank sind und eigentlich und das Bett hüten müssten. Eine Arbeitszeit-Erfassung sei also nötig, zum Schutz der Angestellten. «Die Arbeitszeiterfassung sorgt dafür, dass ich als Angestellter nachweisen kann mehr gearbeitet habe und meinen Anspruch einfordern kann.»
Lösung ausprobiert
Gefragt seien aber heute, meint der Experte, innovative Lösungen: Indem die Angestellten selber zum Beispiel wöchentlich oder monatlich ihre Arbeitszeit dokumentierten, der Arbeitgeber dies aber nur wenn nötig kontrolliere, etwa wenn sich zu viele Überstunden anzuhäufen drohten. Dies wäre auch im Sinn der Sozialpartner in der Bankbranche, die sich nach einem gemeinsamen Pilotversuch grundsätzlich auf eine solche Lösung geeinigt haben. Bankpersonal-Vertreter Schwab: «Das ist eine Lösung, bei der es eine Arbeitszeiterfassung gibt, aber unter der Kontrolle durch die Sozialpartner.» Er sieht dies als gute Möglichkeit.
Der Ball liegt nun beim Bundesrat, von dem nun neue Vorschläge für die Revision der Arbeitszeitverordnung erwartet werden.