Offshore-Leaks hat Gunter Sachs in die Schlagzeilen gebracht – einer der bekanntesten Namen unter 300 Personen und 70 Gesellschaften aus der Schweiz, die in den Dokumenten des internationalen Recherche-Netzwerks auftauchen: 1994 liess der Fotograf, der von 2008 bis zu seinem Tod 2011 im Berner Oberland steuerpflichtig war, in der Karibik Trusts errichten. Der Verdacht: Mit den vor allem im angelsächsischen Raum weit verbreiteten Vehikeln habe Gunter Sachs Steuern hinterzogen.
Dagegen verwahrt sich sein Willensvollstrecker: Peter Hafter, ehemaliger Partner der Anwaltskanzlei Lenz & Staehelin, errichtete 1994 auf den Cook Islands für Gunter Sachs Trusts für seine Nachkommen. Der heute 82jährige Anwalt sagt im Interview mit «ECO», das im Trust liegende Vermögen habe sein Klient immer ordnungsgemäss versteuert.
Natürlich könnten Trusts – wie auch Aktiengesellschaften und Stiftungen – zum Hinterziehen von Steuern missbraucht werden. Doch seien Trust denkbar schlecht dafür geeignet, weil der Name des Trustgründers in den Dokumenten festgehalten sei: «Kein Steuerbetrüger wird auf den Gedanken kommen, sein nicht deklariertes Geld ausgerechnet in einem Trust zu verbergen, dessen Errichtungsurkunde seinen Namen und die Namen seiner Kinder nennt», so Peter Hafter.
Zentrale Frage: Ist ein Wertewandel im Gang?
Ähnlich äussert sich der Geldwäscherei-Experte Daniel Thelesklaf, der seit Ende 2012 die Financial Intelligence Unit von Liechtenstein leitet: Er vergleicht einen Trust mit einem Auto, das 220 Kilometer schnell fahren kann: Nicht jeder, der damit unterwegs sei, fahre zwangsläufig zu schnell.
Natürlich sei es so, dass Trusts auch zur Steuerhinterziehung missbraucht werden könnten und auch missbraucht wurden – so wie Schweizer Banken jahrzehntelang Steuerhinterzieher als Kunden akzeptiert hätten. Die zentrale Frage heute sei, ob bei Anwälten und Steuerberatern ein Wertewandel im Gang sei: Ob sie sich – ähnlich wie Banken mit der Weissgeld-Strategie – vom Geschäft mit Steuerhinterziehern verabschieden würden.