Wie die Urner Sicherheitsdirektion am Donnerstag mitteilte, machte eine Röntgenuntersuchung zwei Schussverletzungen sichtbar. Die eine stammte vom behördlichen Abschuss am 28. Juli. Eine ältere am linken Unterarm des Tieres war mindestens sieben Wochen alt und in Abheilung. Es müsse davon ausgegangen werden, dass Ende Mai oder Anfang Juni illegal auf den Wolf geschossen worden sei.
Strafanzeige gegen Unbekannt
Der Wolf gilt national als geschütztes Tier. Das Amt für Forst und Jagd reichte wegen der illegalen Jagd am 20. Januar 2017 Strafanzeige gegen Unbekannt ein.
Der männliche Wolf italienischer Abstammung mit Namen M68 war am 28. Juli nach zweiwöchiger Jagd auf Geheiss der Urner Regierung im Gebiet Surenen abgeschossen worden. Zuvor hatte das Wildtier auf Urner Alpen 80 Nutztiere getötet oder verletzt. Die Erkenntnisse basieren einerseits auf einer DNA-Analyse der Universität Lausanne.