Der Stiftungsrat muss der Aufsichtsbehörde einen gut begründeten Antrag stellen. Zum Beispiel, wenn sich ein «Stiftungszweck überlebt» hat, sagt Markus Lustenberger. Er ist Geschäftsleiter der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht. Im Falle des leerstehenden Hauses an der Sternmattstrasse in Luzern müsste der Stifungsrat bei den Aufsichtsbehörden einen «Antrag stellen» den Zweck zu ändern.
Der Zentralschweizer Stiftungsaufsicht begegnen immer wieder auch Stiftungen mit eigenwilligen oder speziellen Zwecken. Markus Lustenberger nennt zum Beispiel die Stiftung «Pro Büsi».
«Stiftungen haben Hochkonjunktur»
In der Schweiz kann jedermann bei einem Notar eine Stiftung gründen und deren Zweck bestimmen. Alleine in der Zentralschweiz beaufsichtigt die Stiftungsaufsicht rund 400 Stiftungen. «Stiftungen haben Hochkonjunktur» stellt Markus Lustenberger fest.
Ein Grund sei sicher, dass Stiftungen steuerbefreit sind. Aber auch, dass immer mehr Menschen keine Nachkommen haben und ihren Nachlass in eine Stiftung überführen.
Regionaljournal Zentralschweiz 17:30 Uhr