Die neuen Regelungen könnten ab sofort angewendet werden, teilte das Bau- und Raumentwicklungsdepartement am Montag mit. Die alten Regeln würden auf den 1. Januar 2017 ausser Kraft gesetzt. Ziel sei es, dass ausserhalb der Bauzone verstärkt auf die traditionelle Obwaldner Bauweise Rücksicht genommen wird.Die Bauten sollen sich optimal in die Landschaft eingliedern.Damit könne die für das Landschaftsbild so wichtige Identität der Bauten unterstützt und gestärkt werden.
Die Hälfte ist ausserhalb von Bauzonen
Die Änderungen würden die Anwendung der Regeln vereinfachen und gleichzeitig die Rechtssicherheit stärken.Die Überarbeitung der Prüfliste sei von einer Arbeitsgruppe aus Kantonsräten und Architekten vorgenommen worden und biete pragmatische Lösungen.
Pro Jahr gibt es rund 300 Baugesuche, die Bauten ausserhalb der Bauzone betreffen. In Obwalden befinden sich rund 50 Prozent aller Bauten und Anlagen ausserhalb von Bauzonen.