Der Kantonsrat hat in zweiter Lesung das neu geschaffene Campinggesetz verabschiedet - mit 31 zu 1. 19 Kantonsräte enthielten sich der Stimme. Das Gesetz enthält 12 Artikel und ersetzt die geltende Verordnung des Regierungsrats
Präzisierungen und Lockerungen
In der zweiten Lesung wurde präzisiert, dass auf Campingplätzen kein Wohnsitz genommen werden darf. Ausnahmen sind Campingplatzbetreiber, die betriebsbedingt auf den Plätzen wohnen dürfen.
Ausserdem lockert das Gesetz das grundsätzliche Campingverbot ausserhalb von Campingplätzen etwas: Einmaliges Campieren mit dem Einverständnis der Landbesitzer wird möglich. Ebenso das Übernachten in Wohnwagen, Wohnmobilen oder Zelten am Rande von Grossanlässen.
Von einzelner Kritik bis gänzlicher Ablehnung
Dem Gesetz ging in erster Lesung im Oktober eine turbulente Debatte voraus. Auch in der zweiten Lesung wurde Kritik am neuen Gesetz laut. Die FDP enthielt sich bei der Schlussabstimmung mehrheitlich der Stimme. Sie hielt das Gesetz für überflüssig. Die Regeln seien unnötig oder sowieso klar.
Andere ärgerten sich über die Bestandesgarantie: Demnach müssen Besitzer von Residenzbauten, die nicht den neuen Bestimmungen entsprechen, ihre Bauten nicht abbrechen. So würden über Jahre illegal geduldete Zustände einfach so legalisiert, hiess es im Rat.