Der Kantonsrat stellte sich am Donnerstag in erster Lesung deutlich hinter die Schaffung eines Campinggesetzes. Es ersetzt eine alte Verordnung und sieht vor, dass künftig die Gemeinden Bewilligungen für Campingplätze ausstellen.
Sie können unter anderem temporäre Zeltlager für Jugendorganisationen zulassen. Eine Gebühr müssen die Organisatoren dafür explizit nicht zahlen, wie das Parlament bestimmte.
Rückweisung gescheitert
Die Kantonsräte taten sich bei der Beratung einzelner Bestimmungen schwer. Die FDP verlangte die Rückweisung des Gesetzes. Es sei unnötig und mache Grundeigentümern beim Campieren zu starke Vorschriften, sagte Fraktionssprecher Branko Balaban. Er kündigte an, dass die Partei ein Referendum prüfen werde.
Die Mehrheit im Rat hielt jedoch eine gesetzliche Regelung grundsätzlich für notwendig. Der Kantonsrat lehnte die Rückweisung mit 31 gegen 19 Stimmen ab.
Für das Campinggesetz gilt eine Übergangsfrist von zwölf Jahren. Besitzer von Residenzbauten, die nicht den neuen Bestimmungen entsprechen, müssen ihre Bauten nicht abbrechen. Das Parlament befürwortete eine Bestandesgarantie.