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Der Kantonsrat beschloss den Nachtrag zur entsprechenden Verordnung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht mit 50 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung. Er folgte im Grundsatz der Regierung. Diese wollte, dass die Gemeinden die Kosten für alle drei Jahre praktisch vollständig übernehmen. Denn der Kanton habe 2013 die Aufgabe als Dienstleistung übernommen unter der Bedingung, dass sie kostenneutral erbracht werden könne.
Die Obwaldner Gemeinden müssen in den nächsten zwei Jahren rund 98 Prozent der Kosten übernehmen, die für die KESB budgetiert sind. Das entspricht insgesamt knapp 1,4 Millionen Franken. 2017 wird der Beitrag auf rund 83 Prozent gesenkt, weil man davon ausgeht, dass bis dann die Arbeit der KESB weniger wird.
Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Die anwesenden Parlamentarier befassten sich am Donnerstag auch mit dem Zwischenbericht des Regierungsrats zur Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts. Der Rat nahm den Bericht zustimmend zur Kenntnis. Vier befristete Vollzeitstellen sollen demnach zwei Jahre länger als ursprünglich geplant bis Ende 2017 erhalten bleiben.
Im Bericht heisst es, dass die KESB nach einem starken Anstieg bei den Fallzahlen und Personalproblemen in den ersten zwei Jahren die Geschäfte nun zunehmend in kürzerer Frist erledigen würde. Die Fallzahlen bei der KESB hatten sich im Vergleich zum Anfangsbestand mit 422 Personendossiers per Ende August 2014 auf insgesamt 859 Dossiers praktisch verdoppelt. Daneben kämpfte die neue Behörde mit Personalabgängen und Schwierigkeiten bei der Rekrutierung.