Romer wird vorgeworfen, als Vermögensverwalter einer wohlhabenden Witwe mehrere Millionen Franken abgezweigt zu haben. Er soll etwa 6,8 Millionen Franken des Vermögens der Frau und einer von ihr gegründeten Stiftung unrechtmässig verwendet haben.
Die Staatsanwaltschaft beantragte in der Hauptverhandlung vor dem Zuger Strafgericht eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 10 Monaten wegen Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Betrug, Urkundenfälschung und Geldwäscherei.
Der Verteidiger verlangte einen Freispruch in allen Anklagepunkten. Sein Mandant habe immer im Auftrag der alten Dame gehandelt.