Zu diskutieren gab im Luzerner Kantonsparlament, wie transparent die Universität über die finanzielle Unterstützung durch Dritte informieren solle. Die SP beantragte, dass die finanzielle Unterstützung durch Dritte ganz offengelegt werden müsse. Die Grünen schlugen eine finanzielle Schwelle von 100'000 Franken, die vorberatenden Kommission 500'000 Franken.
Nach Ansicht von Adrian Bühler (CVP) ist die von der Kommission vorgeschlagene Limite für eine Offenlegung ausreichend. Das Gesetz schreibe ja vor, dass die Freiheit der Forschung gewährleistet sein müsse, sagte er.
Regierungsrat Reto Wyss sagte, eine gesetzliche Regelung dürfe nicht dazu führen, dass die Universität unbedenkliche Mittel nicht erhalte. Die Ratsmehrheit stimmte dem zu und entschied sich für eine Limite von 500'000 Franken. In der Schlussabstimmung wurde das revidierte Universitätsgesetz mit 90 zu 21 Stimmen gutgeheissen.
SP und GLP lehnen Gesetz wegen Wirtschaftsfakultät ab
Im neuen Universitätsgesetz ist neben den drei bestehenden Fakultäten die Wirtschaftsfakultät aufgelistet, die zwar geplant, aber noch nicht gegründet ist. Der Kantonsrat hatte die Schaffung dieser neuen Abteilung 2012 im Rahmen eines Planungsberichtes gut geheissen. Voraussetzung ist, dass sie finanzierbar ist.
Die SP steht dieser geplanten Gründung kritisch gegenüber. Die Wirtschaftsfakultät sei nicht nötig, die vorgesehene Fremdfinanzierung problematisch. Die Partei entscheidet am nächsten Samstag, ob sie aus diesen Gründen gegen das Universitätsgesetz das Referendum ergreifen will. SP und GLP lehnten das Gesetz am Montag in der Schlussabstimmung wegen der Wirtschaftsfakultät ab.