Mit der Einführung der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden Kesb im Jahr 2013 änderte sich auch für die Eltern von behinderten Kindern vieles. Sobald die Kinder erwachsen waren, wurden die Eltern juristisch zu Beiständen. Sie mussten der Kesb deshalb regelmässig Berichte abliefern über den Zustand des Kindes und die finanziellen Verhältnisse.
Eltern eines behinderten Mädchens aus dem Zürcher Oberland wehrten sich und bekamen nun teilweise Recht vom Zürcher Obergericht.
Dies hat Folgen: Die Eltern müssen nur noch einmal pro Jahr über den Zustand ihres Kindes informieren. Die Bankunterlagen müssen sie nur noch Ende Jahr statt monatlich einreichen.
Praxis vereinheitlichen
Die 13 Kesb im Kanton Zürich werden diese neuen Vorgaben nun umsetzen, bestätigte Ruedi Winet, Präsident aller Kesb-Stellen im Kanton, gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Zudem werde die Praxis im ganzen Kanton vereinheitlicht.
Eltern profitieren
«Wir wollen die Eltern schliesslich nicht schikanieren, sondern ihnen helfen.» So könne die Kesb den Eltern beispielsweise aufzeigen, dass sie Anrecht auf zusätzliche Unterstützungsgelder haben.
Die Behindertenorganisation «Pro Infirmis» begrüsst die Zürcher Lösung. Es sei richtig, dass die Eltern von administrativen Aufgaben entlastet werden. Es sei jedoch auch richtig, dass die Kesb weiterhin überprüfe, ob es den Behinderten gut gehe.