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Zürich Schaffhausen Täter vom Niederdorf wird verwahrt

12 Jahre Haft, danach Verwahrung wegen versuchter, vorsätzlicher Tötung: So lautet das Urteil des Zürcher Bezirksgerichts im Fall eines heute 27-jährigen Neonazis. Dieser hatte vor zwei Jahren im Zürcher Niederdorf auf einen jungen Mann geschossen und ihn lebensgefährlich verletzt.

Die Richter am Bezirksgericht Zürich sahen keine Anhaltspunkte, dass der Angeklagte in Notwehr gehandelt hatte. Dieser hatte während der Verhandlung ausgesagt, er habe auf den Mann geschossen, weil er sich habe wehren wollen. Der Mann habe ihn nach einem Streit mit einer Flasche angegriffen. Er habe Angst gehabt und «im Schock» geschossen. Von den befragten Zeugen habe das aber niemand so wahrgenommen, erklärte der vorsitzende Richter. Die Darstellung des Beschuldigten sei falsch: «Selbstschutz, Angst und Panik fallen als Motiv weg.»

Den Tod in Kauf genommen

Vielmehr habe der Angeklagte spontan, aber umso hemmungsloser agiert. «Sie haben die Waffe ohne Vorwarnung gebraucht und dem Opfer keine Chance gelassen.» Mit dem gezielten Schuss aus kürzester Distanz Richtung Herz habe er zudem den Tod des Opfers in Kauf genommen, nicht nur eine Körperverletzung. Sein SMS nach der Tat «Verrat ist nicht verzeihbar» lege zudem den Schluss nahe, dass ein Rachemotiv vorhanden gewesen sei.

Die Tat sei «in keiner Art und Weise nachvollziehbar», kam der Richter zum Schluss, der Angeklagte habe aus niederen Motiven gehandelt, zeige weder Einsicht noch Reue. Sein Verschulden sei deshalb erheblich. Als strafverschärfend erwiesen sich zudem die vielen Vorstrafen des Angeklagten. Mit 12 Jahren Haft blieben die Richter trotzdem leicht unter dem Antrag der Staatsanwältin. Diese hatte 15 Jahre verlangt. Nach der Urteilsverkündung zeigte sie sich dennoch zufrieden mit dem Urteil: «Bezüglich der Verwahrung ist das Gericht meinem Antrag gefolgt.»

Zu jung, um keine Behandlung zu erhalten

Hinter Gittern erhält der Angeklagte eine ambulante Therapie, obwohl er der Ansicht ist, keine Behandlung zu benötigen. «Sie sind zu jung, um keine Behandlung zu erhalten», begründete der Richter diese Entscheidung.

Neonazis unter Zuschauern

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Der Prozess war von massivem Sicherheitsaufkommen begleitet. Der Grund: Im Saal waren gut zehn Neonazi-Freunde des Angeklagten anwesend. Der Angeklagte beteuerte allerdings vor Gericht, er habe schon 2007, also lange vor der Tat, dem Rechtsextremismus abgeschworen. Der heute 27-Jährige ist mehrfach vorbestraft - unter anderem wegen Körperverletzung und Rassendiskriminierung.

Während seiner Untersuchungshaft in Zürich geriet der Angeklagte unter Verdacht, der Kopf einer rechtsextremen Terrorgruppierung in Deutschland zu sein. Bislang wurden diese Vorwürfe allerdings nicht erhärtet.

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