Die Universität Zürich (UZH) hält an der Entlassung von Titularprofessorin Iris Ritzmann fest, zahlt ihr aber den Lohn bis zum Ende der Kündigungsfrist. Damit folgt sie den Empfehlungen eines externen Gutachters. Als Folge aus dem Wirbel der Affäre Mörgeli geht die UZH aber auch bei internen Abläufen über die Bücher.
Ritzmann war bis vor einem Jahr Mitarbeiterin am Medizinhistorischen Institut. Ihr wird vorgeworfen, sie habe einem Journalisten vertrauliche Informationen zugespielt, die schliesslich die Affäre Mörgeli ins Rollen brachten. Schliesslich sprach die UZH Ende Oktober 2013 die Kündigung aus. Dies führte zu heftigem Widerstand weit über die Uni hinaus.
Die UZH-Leitung beauftragte daraufhin den ehemaligen Direktor des Bundesamtes für Justiz, Heinrich Koller, mit einem Gutachten. Er musste die Rechtmässigkeit der Kündigung prüfen. Koller kam zum Schluss, diese sei «vertretbar und faktisch begründet».
Kein Vertrauen mehr da
Ritzmann habe gegen die Dienst- und Treuepflichten gegenüber der UZH verstossen und ihre Schweigepflicht «in schwerwiegender Weise» verletzt. Als «eher unangemessen» stuft der Gutachter die Einstellung im Amt während der ganzen Verfahrensdauer ein. Allerdings könnten das «tiefe Zerwürfnis, die Verhältnisse am Institut und das öffentliche Interesse» Grund genug gewesen sein.
Ihre anfängliche Forderung, Ritzmann müsse ihr Gehalt für die Zeit seit ihrer Einstellung im Amt zurückzahlen, hat die UZH inzwischen zurückgenommen. Und auch auf die angekündigte Überprüfung der Lehrbefähigung Ritzmanns und die mögliche Aberkennung von deren akademischem Titel hat die UZH bereits von sich aus verzichtet.
All dies ist im Sinne des Gutachters. Er empfiehlt darüber hinaus die Lohnfortzahlung während der ganzen Kündigungsdauer, also bis Ende April 2014. Die UZH akzeptiere die Empfehlungen Kollers, sagte Otfried Jarren, der seit dem Rücktritt von Rektor Andreas Fischer vor einem Monat die UZH interimistisch leitet. Er bedaure persönlich sehr, dass eine einvernehmliche Lösung nicht zustande gekommen sei. Er habe sich darum bemüht, aber erfolglos.
Ritzmann: Keine Gesprächsmöglichkeit
Dieser Aussage widerspricht Iris Ritzmann entschieden. Ein Verhandlungsvorschlag habe das Thema Kündigung ausgeschlossen.
In der ganzen Zeit habe sie im Übrigen nie Gelegenheit erhalten, ihre Sicht der Dinge einzubringen. Vergeblich habe sie sich monatelang um ein Gespräch mit der Unileitung bemüht.
UZH zieht Lehren aus Vorfällen
Als Lehre aus den Vorfällen wird nun überprüft, ob die UZH-Personalverordnung und das Organisationsreglement der Universitätsleitung verbessert werden müsse, sagte Jarren. Konkret würden unter anderem die Kompetenzen bei Anstellungen und Entlassungen geklärt.
Man wolle aus Fehlern lernen, sagte Andrea Schenker-Wicki, Prorektorin Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Die UZH lasse unter anderem eine interne Datenschutz-Policy erarbeiten.
Folgen für Medizinhistorisches Institut unklar
Das Medizinhistorische Institut der Universität Zürich (UZH) und das dazugehörige Museum stehen vor einer ungewissen Zukunft. Sie werden «neu positioniert», sagt UZH-Rektor Otfried Jarren. Wieder in seine Funktion zurück kommt Institutsleiter Flurin Condrau.
Im Auftrag der UZH-Leitung wird der Dekan der Vetsuisse-Fakultät, Felix Althaus, ein Entwicklungskonzept für sämtliche UZH-Museen erarbeiten.