Die Besitzerin Swiss Life will ihre Liegenschaft an der Bahnhofstrasse umnutzen. Statt des Manor-Warenhauses sollen Büros und Boutiquen einziehen. Swiss Life stellte Manor dehalb vor die Wahl: dreimal mehr Miete zahlen oder ausziehen. Seitdem wehrt sich Manor mit allen Mitteln gegen einen Auszug.
Schützenhilfe erhielt die Warenhauskette vom Zürcher Heimatschutz. Das Gebäude an der Bahnhofstrasse sei seit über 100 Jahren ein Warenhaus. Diese Nutzung müsse unter Schutz gestellt werden, findet der Heimatschutz. Das Verwaltungsgericht kommt nun aber zu einem anderen Schluss.
Keine Vorschriften zur Nutzung des Gebäudes
Das Gebäude könne nicht als Warenhaus geschützt werden, denn dafür fehle die gesetzliche Grundlage, urteilt das Gericht. Zudem wären «verbindliche Vorgaben hinsichtlich einer konkreten zulässigen Nutzung einer Liegenschaft» ein «schwerer Eingriff in die Eigentumsrechte des Grundeigentümers».
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Damit erhält die Swiss Life Rückenwind. Die Reaktion fällt jedoch sehr zurückhaltend aus. Kommunikationschef Florian Zingg spricht von einem «positiven Entscheid», den die Firma zur Kenntnis nehme, und meint: «Was das Projekt betrifft, sind unsere Pläne unverändert.»
Heimatschutz: «keine vollständige Niederlage»
Martin Kilias, der Präsident des Zürcher Heimatschutzes, hat keine Freude am Gerichtsentscheid. Er betont aber, dass der Heimatschutz nicht vollständig verloren habe. Denn das Verwaltungsgericht ist der Meinung, dass man nicht jedes Gebäude beliebig umnutzen könne (wie beispielsweise das Grossmünster in eine Disco umwandeln.) Ob dies reicht, um das Urteil ans Bundesgericht weiter zu ziehen, ist jedoch offen. Der Heimatschutz muss sich in den nächsten 30 Tagen entscheiden.