Bei Einnahmenüberschüssen– Rückzahlung vom Steueramt
Im Kanton Basel-Stadt könnten die Steuerzahlenden künftig Geld zurückerhalten. Eine überwiesene Motion aus dem Grossen Rat fordert nämlich – Rückvergütungen für die Steuerpflichtigen, wenn der Kanton Überschüsse erzielt und das Geld nicht braucht.
UT
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