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BVG: Neuer Koordinationsabzug zugunsten Teilzeitbeschäftigter

Durchschnittlich erhalten Frauen deutlich weniger Pensionskassen-Rente als Männer, da sie oft in Teilzeit oder in weniger gut bezahlten Berufen arbeiten. Neu sollen nun 15 Prozent des AHV-pflichtigen Lohnes als Koordinationsabzug berechnet werden.

UT
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