FOKUS: Wenn die DNA zum Täter führt
Wenn die Schweizer Polizei ein Verbrechen aufklären will, darf sie dabei auf DNA-Spuren zurückgreifen. Sie darf daraus jedoch keine Schlüsse auf das Aussehen und die Herkunft des Täters ziehen. Anders in den Niederlanden: Dort ist die DNA-Phänotypisierung erlaubt gehört heute zum Polizeialltag.
UT
26.03.20185 Min
Mehr von 10 vor 10