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Graubünden und Wallis: Wolfsjagd bleibt eingeschränkt

Nach einer Beschwerde von Naturschutzorganisationen bestätigt das Bundesverwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung für Wolfsabschüsse. Das Wallis und Graubünden dürfen die Wolfsjagd in gewissen Gebieten vorerst nicht weiterführen.

UT
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