Italien: Der «Saluto Romano» allein ist noch keine Straftat
Die Verherrlichung des Faschismus ist in Italien zwar verboten, doch die Auslegung des Gesetzes ist unterschiedlich: Beim «Saluto Romano» kommt es auf den Kontext an. Dies hat der oberste Gerichtshof heute entschieden.
UT
Mehr von 10 vor 10