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Ferien: Billige Tricks mit vermeintlichen Schnäppchen

Die Preisbekanntgabeverordnung sagt unmissverständlich: Wer mit Preisen wirbt, muss die tatsächlich zu bezahlenden Preise angeben. Trotzdem führen Veranstalter bei Flug- und Pauschalreisen Preiszuschläge gesondert auf - mit dem Segen der Behörden.

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