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Freier Warenverkehr mit der EU: Das ändert sich

Ab 1. Juli gilt endlich das Cassis-de-Dijon-Prinzip: Waren, die in der EU zugelassen sind, dürfen auch in der Schweiz ohne Einschränkungen verkauft werden. Doch die Marktöffnung weckt Ängste. Der Chef für Lebensmittelsicherheit vom BAG erklärt im «Kassensturz», was sich für Konsumenten ändert.

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