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Hohe Nebenkosten: Verwaltung handelte illegal

Immobilienverwaltungen dürfen für Nebenkostenabrechnung einen Verwaltungsaufwand in Rechnung stellen – doch nur in der Höhe der tatsächlichen Kosten. «Kassensturz» deckt auf: Eine der grössten Liegenschaftsverwaltungen der Schweiz verrechnet seit Jahren überhöhte Heiz- und Betriebskosten.

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