Lohnabzug bei Kündigung
Kündigt ein Angestellter korrekt, darf ihm der Betrieb die Unkosten für die Wiederbesetzung der Stelle nicht von der vereinbarten Gewinnbeteiligung abziehen.
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Kündigt ein Angestellter korrekt, darf ihm der Betrieb die Unkosten für die Wiederbesetzung der Stelle nicht von der vereinbarten Gewinnbeteiligung abziehen.