AudiodeskriptionÜberspringen zum Inhalt

Lohnabzug bei Kündigung

Kündigt ein Angestellter korrekt, darf ihm der Betrieb die Unkosten für die Wiederbesetzung der Stelle nicht von der vereinbarten Gewinnbeteiligung abziehen.

Mehr von Kassensturz

Mehr aus "Kassensturz"

Auch interessant