Klage abgewiesen - Kein Zugang zu Natrium-Pentobarbital
Schwerstkranke Menschen haben in Deutschland kein Recht, ein Suizid-Medikament zur Selbsteinnahme zu beziehen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz entschieden.
Umstrittenes Recht auf Suizid-Medikament Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage auf Herausgabe des Sterbehilfe-Präparats Natrium-Pentobarbital durch den Staat abgewiesen. Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass es zumutbare Optionen gebe, dem ei-genen Leben medizinisch...
UT
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