Der Anwalt der 19-jährigen St. Gallerin ist mit dem Urteil nicht zufrieden.
Eine 19-jährige St. Gallerin hat auf Facebook einen Mann als «Seckel» und als «truurige Mensch» beschimpft. Der Einzelrichter des Kreisgerichts St. Gallen verurteilte sie deswegen zu einer bedingten Geldstrafe.
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