Einschätzungen zum Urteil von SF-Korrespondent Jonas Projer
Der entlassene Julius-Bär-Banker Rudolf Elmer ist wegen Drohung, mehrfacher versuchter Nötigung und mehrfacher Verletzung des Bankgeheimnisses verurteilt worden. Das Bezirksgericht Zürich verhängte eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 30 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.
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