Lebensbedrohender Ärztepfusch
Ein Chirurg will einer Patientin auf der falschen Bauchseite eine Zyste operieren und verletzt dabei lebensbedrohend den Dickdarm. Seine Versicherung verweigert jede Haftung, bis ein Video der Operation auftaucht. Die Rechte von Patientinnen und Patienten sind in der Schweiz ungenügend geschützt.
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