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15 Monate bedingt für Gefängnisaufseherin

Die ehemalige Gefängnisaufseherin, welche einem Häftling aus dem Zürcher Gefängnis Limmattal zur Flucht verholfen hat, muss nicht hinter Gitter. Die Staatsanwaltschaft überlegt sich, das Urteil an das Obergericht weiterzuziehen.

UT
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