Basel-Stadt: Kantonales Stimmrecht für Personen mit C-Bewilligung
Die Basler Stimmbevölkerung entscheidet über ein Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer. Voraussetzung ist ein Aufenthaltsstatus C und den Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren im Stadtkanton.
UT
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