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Der Fall Hefenhofen TG wird neu verhandelt

2023 entschied das Bezirksgericht Arbon: Der Tierhalter aus Hefenhofen wird wegen mangelnder Beweislast in den Hauptanklagepunkten freigesprochen. Das Thurgauer Obergericht hat jetzt entschieden, dass die Beweise zulässig sind – der Fall muss neu verhandelt werden.

UT
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