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Fahrausweis auf Probe

Seit drei Jahren (1. Dezember 2005) gibt es den Führerschein auf Probe. Das heisst, wer die Fahrprüfung bestanden hat, darf innerhalb von drei Jahren keine gröberen Verstösse gegen die Verkehrsregel brechen und muss in dieser Zeit zwei Weiterbildungskurse besuchen. Jetzt laufen die ersten Ausweise a...

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