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Keine lebenslange Verwahrung für Mörder von Rupperswil

Heute hat das Aargauer Obergericht das Urteil über den Vierfachmörder von Rupperswil gefällt. Es bleibt bei der ordentlichen Verwahrung. Eine Massnahme also, die im Gegensatz zur lebenslangen Verwahrung immer wieder überprüft werden muss.

UT
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