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Lebenslänglich

Drei mal lebenslänglich: Im Schenkkreis-Prozess in Solothurn verurteilt das Amtsgericht alle drei Angeklagten zur Höchststrafe, nicht nur die beiden Männer, die gestanden haben, sondern auch die angeklagte Frau. Sie soll die Drahtzieherin der Dreifachmorde gewesen sein.

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