Luzerner Polizei darf Autos nicht automatisiert überwachen
Das Bundesgericht hat mehrere Bestimmungen des neuen Luzerner Polizeigesetzes für nichtig erklärt. Es hebt nun unter anderem die Regelung zur automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung auf.
UT
08.11.20244 Min
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